Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Bildgebung in der Zahnheilkunde vorbehaltlich der Zustimmung des Vorstandes der DGZMK. Die Mitgliedschaft setzt grundsätzlich die Mitglied schaft in der DGZMK voraus. Maßgeblich ist die Satzung (www.dgzmk.de, www.agbiz.org)
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