Antrag auf Mitgliedschaft

in der Arbeitsgemeinschaft für Bildgebung in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

Nur Mitglieder der DGZMK können Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für Bildgebung in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde werden.
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Einverständniserklärungen
Stempel (Praxis, Abteilung - falls vorhanden)

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Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Bildgebung in der Zahnheilkunde vorbehaltlich der Zustimmung des Vorstandes der DGZMK. Die Mitgliedschaft setzt grundsätzlich die Mitglied schaft in der DGZMK voraus. Maßgeblich ist die Satzung (www.dgzmk.de, www.agbiz.org)

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